- Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Vorbereitung jeglicher weiterer Planung die Bodendenkmalsituation (Stadtmauer) im kommenden Jahr 2015 mit der zuständigen Denkmalbehörde zu untersuchen und zu dokumentieren.
- Die Dokumentation wird dem Bezirksausschuss in einer Vorlage dargestellt.
- Das Gelände zwischen „Garten der Sinne“ und der Kreuzung Wallstraße / Düsseldorfer Straße bleibt einer zu gegebener Zeit zu definierenden Wohn-/Geschäftshausbebauung vorbehalten.
Wallstrasse
Antrag für den Bezirksausschuss Ratingen-Mitte am 2. Dezember 2014, TOP 11 Die CDU-Fraktion schlägt alternativ zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Beschlussvorschlag für den Rat und den involvierten STUMA vor:
Das Gelände an der Wallstraße zwischen Beamtengässchen und „Garten der Sinne“ bleibt grundsätzlich der Grünfläche entlang des Beamtengässchens zugeschlagen und wird im Rahmen der Gestaltung des Mehrgenerationenparks planerisch einbezogen. Bei der Gestaltung soll der historische Stadtgraben als Leitmotiv dienen.