Sehr geehrter Herr Anders,

die Verwaltung hat in der Vorlage 15/2026 nachvollziehbar dargestellt, dass der

Gebührenhaushalt für die Ratinger Märkte in Mitte und Lintorf eine Unterdeckung von T-EUR 34,6 (+T-EUR 4,6) haben.

Dabei hat die Verwaltung einerseits die im letzten Jahr vorgenommenen Infrastrukturinvestitionen am Marktplatz wegen der allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten wohlwollend nicht dem Gebührenhaushalt Wochenmarkt zugerechnet. Es ist auch unstrittig, dass

Gebührenhaushalte grundsätzlich auszugleichen sind.

Gleichwohl sieht die CDU-Fraktion die traditionellen Ratinger Wochenmärkte als

besonders wichtige Angebote für frische und regionale Lebensmittel und bekanntermaßen stärksten Magneten für das Hauptversorgungszentrum Innenstadt und das

Nebenzentrum Lintorf - sie sind damit fester Bestandteil unserer Stadtkultur.

Wir halten es daher für sachgerecht, die Wochenmärkte (auch bewusst zu Lasten des

allgemeinen Haushalts) maßvoll zu fördern und andererseits die Unterdeckungen

mittelfristig in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Für das Jubiläumsjahr hat die Verwaltung für die Flächen-Sondernutzungen der

Gastronomen und Händler begünstigende Sonderregelungen getroffen. Daher möchten wir 2026 keine Gebührenerhöhungen für die Wochenmärkte vornehmen. Auf die Jahre 2027 und 2028 verteilt sollen dann leichte Gebührenerhöhungen in die Satzung

aufgenommen werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Marktgebühren bleiben im Jubiläumsjahr 2026 unverändert.
  2. Die Marktgebühren vom 1.1.2027 bis 31.12.2027 betragen EUR 2,49 (+ 12 Cent) für Ratingen-Mitte und für Ratingern-Lintorf/West pro Frontmeter EUR 1,68 (+ 8 Cent)
  3. Die Marktgebühren ab 1.1.2028 betragen EUR 2,61 (+ 12 Cent) für Ratingen-Mitte und für Ratingern-Lintorf/West pro Frontmeter EUR 1,76 (+ 8 Cent)
  4. Die Verwaltung wird für zukünftige Gebührenbedarfsermittlungen gebeten zu prüfen, ob die Zuordnung der Kosten der Reinigung zum Gebührenhaushalt tatsächlich gänzlich ohne öffentliche Interessenquote sachgerecht ist.

§ 16 (5) Marktgebühren erhält somit folgende Fassung:

§ 16 (5) Der Satz des Marktstandgeldes gilt jeweils für einen Tag.

An Standgeld sind vom Marktbeschicker für jeden in Anspruch genommenen

Frontmeter .

a) im Leistungsbereich Markt Ratingen-Mitte

vom 1.1.2027 bis 31.12.2027 EUR 2,49, ab 1.1.2028 EUR 2,61

b) im Leistungsbereich Märkte Ratingen-Lintorf / Ratingen-West

vom 1.1.2027 bis 31.12.2027 EUR 1,68, ab 1.1.2028 EUR 1,76 zu entrichten.

Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heins Gerold Fahr

Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender