Beschlussvorschlag:   Ratinger Bürger können an geeigneten Sammelstellen städtischen Holzbruch unentgeltlich in haushaltsüblichen Mengen abholen.   Die Verwaltung veröffentlicht ein zu erarbeitendes Reglement über Orte, Zeiten und Bedingungen für das unentgeltliche Abholen von Holzbruch aus städtischen Beständen in den örtlichen Medien.    Es ist nicht einzusehen, dass einerseits das – teilweise nicht ungefährliche – Einsammeln von städtischem Holzbruch verboten ist, anderseits das gesammelte Material anschließend mit Steuergeldern entsorgt werden muss.   Durch die Verwendung als privates Kaminholz o.ä. lassen sich öffentliche Kosten reduzieren und interessierte Bürger können den Holzbruch noch sinnvoll nutzen.   Durch die Bekanntgabe konkreter Abholstellen wird eine geordnete Abgabe ebenso sicher gestellt wie eine saubere Trennung zu privaten Hölzern, deren Nutzung den privaten Eigentümern obliegt.