Zum Jahresende 2014 bestehen Ermächtigungsübertragungen von 45 Mio. EUR im Investitionsplan und weiteren 6 Mio. EUR bei den Instandhaltungsrückstellungen. Dies sind die in Geld ausgedrückten Rückstände bei der Umsetzung. Das Volumen entspricht im Baubereich u.E. etwa einer Umsetzungs­kapazität von 2 Jahren. Offenbar wurden in der vergangenen Ratsperiode weit über den Möglichkeiten liegende Investitions­pläne beschlossen. Der Investitionshaushalt gerät auf diese Weise zu einem „Ankündigungshaushalt“. Bürger, Politik und Verwaltungsmitarbeiter sind frustriert – die einen, weil geplante Vorhaben nicht sichtbar ausgeführt werden, die anderen, weil sie zunehmend mit der Beantwortung von Nachfragen und Prioritätenänderungen beschäftigt sind.    Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen, um wieder zu mehr Haushaltswahrheit und Verlässlichkeit den Bürgern gegenüber zurückzufinden.       Die CDU-Fraktion beantragt daher:   Die Verwaltung wird gebeten, das vorgelegte Investitionsprogramm unter Berücksichtigung von noch abzuarbeitenden Ermächtigungsübertragungen und Prioritäten zu überprüfen. Für den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10. März (EB) soll ein Vorschlag unterbreitet werden, der die Maßnahmen in dem Jahr plant, in dem sie voraussichtlich auch für die Bürger sichtbar abgearbeitet werden können (auch: Beachtung Zahlungswirksamkeit).   Dabei sollen Alt-Maßnahmen, bereits begonnene und unabweisbare neue Maßnahmen priorisiert werden. Für eine lückenlose Vorbereitung und Bearbeitung kann verstärkt auf das Instrument der Verpflichtungs­ermächtigung zurück gegriffen werden.    Mit freundlichen Grüßen                                                                                             Ewald Vielhaus                                 Gerold Fahr                   Fraktionsvorsitzender                        finanzpolitischer Sprecher