Sehr geehrter Herr Bürgermeister Anders,

die CDU-Fraktion sieht die Beseitigung des Bahnübergangs „Am alten Stellwerk“ zum jetzigen Zeitpunkt als nicht ausreichend begründet an.
Bereits in der Vorlage 37/2012 hatte die Verwaltung die Schließung des Bahnübergangs vorgeschlagen, weil die DB Netz dies ultimativ verlangte. Seinerzeit war die Übersicht über die Bahnstrecke aufgrund fehlender Pflegearbeiten durch einige niedrige Gehölze eingeschränkt. Die zuständigen Gremien lehnten bereits damals einen Rückbau des Bahnübergangs mit Blick auf dessen Beliebtheit in der Bevölkerung ab. Insbesondere nach dem Ausbau der Bleichwiesen wird die Wegeverbindung im stadtnahen Naherholungsgebiet zwischen Wald, Bleichwiesen/Poensgenpark und Blauem See noch stärker frequentiert.

Die Verwaltung wurde damals beauftragt, erneut Gespräche mit der DB zu führen, da bereits nach den eigenen Richtlinien der DB (Richtlinie 815) die Voraussetzungen für eine Sicherung ohne Pfeifsignale vollständig erfüllt sind:

  • eingleisige Bahnstrecke,
  • Eisenbahnbetrieb mit maximal 60 km/h,
  • reiner Fußgängerübergang ohne Kfz-Verkehr,
  • ausreichende Übersicht über die Strecke. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 9 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, wonach Bahnübergänge von Fuß- und Radwegen bei ausreichender Übersicht auf die Bahnstrecke (§ 11 Abs. 12) durch Umlaufsperren ausreichend gesichert sind.

Nachdem die Übersicht wiederhergestellt und vereinbart worden war, den Kfz-Verkehr durch Umlaufsperren auszuschließen, wurden 2015 die in der Anwohnerschaft unbeliebten Pfeiftafeln durch die DB entfernt. Allerdings wurden die notwendigen Umlaufsperren nie errichtet. Infolge des lediglich durch Poller gesicherten Übergangs konnte sich 2022 der Unfall mit dem Segway ereignen. Aus diesem Unfall allein kann daher nicht geschlossen werden, dass die seinerzeit beschlossene Sicherungsvariante ungeeignet ist.
Dies gilt umso mehr mit Blick auf den nur rund 200 Meter entfernten Bahnübergang „Museumsweg“. Dieser ist mit entsprechenden Umlaufsperren ausgestattet und wird ohne Pfeifsignale betrieben. Es ist daher nicht ersichtlich, weshalb die gleiche Sicherungsform am Bahnübergang „Am alten Stellwerk“ ausgeschlossen sein sollte.

Die vermeintliche Aussage der Bahn, man würde auch bei einer regelkonformen Umlaufsperre weiterhin auf Pfeifsignalen bestehen, ist nicht nachvollziehbar und erscheint nicht hinreichend belastbar.

Auch aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht spricht vieles für eine Offenhaltung. Mit der Entwicklung und stärkeren Nutzung des Bereichs der Cromford- bzw. Bleichwiesen zwischen Poensgenpark/Cromford und dem Areal Blauer See gewinnt eine attraktive und direkte Fußwegeverbindung weiter an Bedeutung. Die Schließung einer vorhandenen und über viele Jahre genutzten Querungsmöglichkeit dürfte in der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar sein, wenn anhand der bahneigenen Regelwerke nachgewiesen werden kann, dass eine regelkonforme und zugleich lärmarme Sicherung möglich ist.
Zudem muss bei einer Schließung realistischerweise mit einem ungeregelten Überschreiten der Bahngleise gerechnet werden, sodass – ähnlich wie an der alten Lintorfer Straße – letztlich weitere Barrieren in einem größeren Bereich erforderlich würden.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt ,dass am für den Kfz-Verkehr geöffneten Bahnübergang Junkernbusch unabhängig weiterhin ein Pfeifsignal eingesetzt werden, solange dieser nicht technisch gesichert ist.

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • den Bahnübergang „Am alten Stellwerk“ offen zu halten;
  • Gespräche mit der DB InfraGO AG und dem Eisenbahn-Bundesamt über die Herstellung eines regelkonformen Fußgänger-Bahnüber-gangs mit Umlaufsperren („Drängelgittern“) – analog zum Bahnüber-gang Museumsweg – und ohne Pfeifsignale zu führen;
  • sofern tatsächlich ein Planrechtsverfahren erforderlich ist, dieses vorzubereiten bzw. die bereits 2015 erarbeiteten Unterlagen zu aktualisieren und das Verfahren weiterzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender
Gerold Fahr, stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Claus Köster, Ratsmitglied