Für einen zeitgerechten Prozess bis zur Eröffnung der U 72 / Wehrhahnlinie 2015 ist auch die planungsrechtliche Sicherstellung des behindertengerechten Ausbaus des ZOB mit den notwendigen Nebenanlagen wie Kiosk, Rheinbahn-Kundenservice, Toilettenanlage, überdachten Fahrradständern und Bahnsteig, etc. erforderlich.   Der Bebauungsplan M7 für den Bereich des Düsseldorfer Platzes stammt aus den 70er Jahren.   Nach Einschätzung der CDU-Fraktion muss der B-Plan geringfügig angepasst werden.   Die CDU-Fraktion sieht - wie mehrfach dargelegt - einen hohen Zeitdruck, um das Verfahren noch rechtzeitig zum Abschluss zu bringen.   Wir bitten die Verwaltung daher, zum Bezirksausschuss einen Beschlussvorschlag für einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, der durch die Ausschüsse bis zur Ratssitzung am 9. Juli beraten wird.    Mit freundlichen Grüßen   Ewald Vielhaus             Gerold Fahr   Vorsitzender                Stellvertretender Vorsitzender