Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die antragstellenden Fraktionen beantragen zu beschließen:
- Der Rat der Stadt Ratingen fordert den Kreistag des Kreises Mettmann auf, im
weiteren Verfahren zur Aufstellung des Kreishaushalts 2026 sowie in der
mittelfristigen Finanzplanung alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur
wirksamen Begrenzung des Kreisumlagebedarfs konsequent auszuschöpfen. - Dabei sind ausdrücklich die von den Kreiskämmerern am 8. Dezember 2025
dargestellten haushaltswirtschaftlichen und bilanziellen Optionen in die
Lösungsansätze einzubeziehen und umzusetzen. - Dies betrifft insbesondere:
- die vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 30 Mio. Euro gegen das Eigenkapital des Kreises,
- die Fortsetzung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage,
- sowie weitere Maßnahmen zur Dämpfung des Kreisumlageanstiegs im Haushaltsjahr 2026.
- Darüber hinaus soll im Kreishaushalt 2026 – analog zu kommunalen
Konsolidierungsinstrumenten – ein globaler Minderaufwand von bis zu 2 % der
ordentlichen Aufwendungen vorgesehen werden, um zusätzliche Spielräume zur Begrenzung der Kreisumlage zu schaffen. - Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, dem Kreistag und den kreisangehörigen Städten transparent darzustellen:
- welche konkreten Auswirkungen jede wesentliche Haushaltsmaßnahme auf die Höhe der Kreisumlage hat,
- welche Mehrbelastung sich daraus jeweils für jede einzelne Stadt
– insbesondere für Ratingen – ergibt, - und welche Alternativen zur Reduzierung des Umlagebedarfs geprüft
wurden.
- Die Verwaltung der Stadt Ratingen wird beauftragt, diesen Beschluss der
Kreisverwaltung des Kreises Mettmann, dem Kreistag sowie den im Kreistag vertretenen Fraktionen zuzuleiten und sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine faire und ausgewogene Lastenverteilung
einzusetzen.
Begründung
Der aktuelle Entwurf des Kreishaushalts 2026 führt zu einer weiteren deutlichen
Belastung der ka. Städte durch die Kreisumlage. Als eine der größten Zahler
Kommunen ist die Stadt Ratingen hiervon in überproportionalem Maße betroffen.
Bereits geringe Erhöhungen des Kreisumlagebedarfs führen für Ratingen zu Mehrbelastungen in Millionenhöhe.
Die Kreiskämmerer haben am 8. Dezember 2025 selbst sachlich fundierte Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Umlagedruck begrenzt werden kann. Diese Vorschläge – insbesondere der Umgang mit der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 30 Mio. Euro – bilden eine tragfähige Grundlage, um extreme Umlagesprünge zu vermeiden, ohne die
dauerhafte Leistungsfähigkeit des Kreises zu gefährden.
Eigenkapital ist kein Selbstzweck, sondern gerade dafür vorgesehen, außergewöhnliche finanzielle Belastungssituationen abzufedern. Eine ausschließlich ergebniswirksame Auflösung der Bilanzierungshilfe würde hingegen zu dauerhaft erhöhten Kreisumlagen führen und die kommunale Handlungsfähigkeit insbesondere leistungsstarker Städte strukturell beeinträchtigen. Die Ausbuchung löst keinen Finanzmittelbedarf aus.
Der Antrag verfolgt ausdrücklich keine Sonderbehandlung für Ratingen, sondern setzt sich für eine faire, transparente und nachhaltige Haushaltsführung des Kreises ein, die die Belastungsgrenzen aller Städte respektiert und kommunale Selbstverwaltung
sichert.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heins Ute Meier Rainer Vogt Christian Wiglow
CDU-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen BU SPD
Dr. Markus Sondermann
FDP
