Da der Verwaltungsvorschlag ausschließlich die 20%ige Kürzung betrachtet und im Zusammenhang mit der rechnerisch DM/EUR-Umrechnung (1,95583) zu „krummen“ Beträgen kommt, schlagen die unterzeichnenden Fraktionen vor, die Beträge wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu arrondieren.   Die Arrondierung führt unter Berücksichtigung einer unverändert notwendigen sparsamen Haushaltsführung dazu, dass etwa 1/3 des Inflationsverlustes aufgeholt wird.   Beschlussvorschlag:  
  • Die 20%ige Kürzung der Zuwendungen zur Deckung der allgemeinen Kosten der Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NRW aus dem Jahr 2003 wird zurückgenommen und zum Ausgleich etwa eines Drittels des Inflationsausgleichs der letzten 12 Jahre arrondiert; es ergeben sich (ab Juni 2016) folgende Fraktionskostenfinanzierungen:
      -           Sockelbetrag für Fraktionen mit mehr als 5 Ratsmitgliedern:      500,00 EUR mtl.     -           Sockelbetrag für Fraktionen mit bis zu 5 Ratsmitgliedern:          700,00 EUR mtl.     -           zusätzlich je fraktionsangehörigem Ratsmitglied                       200,00 EUR mtl.
  • Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 19.860 EUR und für das Jahr 2017 in Höhe von 40.800,00 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Ausgleichsrücklage.
  • Die Regelung tritt ab dem 01.06.2016 in Kraft.
  Fraktion CDU                                    Fraktion SPD                                      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen