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Medienmitteilung08. September 2022

Vorläufige Rechnung für die Gemeindefinanzierung 2023: Ratingen erwartet mehr als 8,3 Millionen Euro vom Land NRW

Ratingen darf im Rahmen der Gemeindefinanzierung 2023 mit rund 8,3 Millionen Euro vom Land rechnen. Dies ist das Ergebnis der vorläufigen Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023, die das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Diese Gesamtsumme ergibt sich aus der Addition der sog. Aufwands- und Unterhaltungspauschale, der sog. Allgemeinen Investitionspauschale, der Schul- und Bildungs- sowie der Sportpauschale. Sogenannte Schlüsselzuweisungen erhält die Stadt Ratingen aufgrund ihrer Finanzkraft nicht. „Ratingen profitiert damit absehbar auch von den Rekordzuweisungen des Landes“, resümiert Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Ratingen, mit Blick auf die insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro, die gemäß den von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkten für das GFG 2023 an die Städte und Gemeinden des Landes fließen. Für Gerold Fahr und Ewald Vielhaus, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Stadtrat, ist das jedoch keinesfalls ein Ruhekissen, auf dem sich Ratingen ausruhen kann: „Es ist anzuerkennen, dass die CDU-geführte Landesregierung einmal mehr unterstreicht, nah an den Kommunen zu sein und den Finanzierungsanteil erhöht. Gleichwohl hat Landesministerin Scharrenbach zu Recht an die Kommunen und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker appelliert, mit höheren Zuweisungen aus dem GFG 2023 sorgsam umzugehen“, so Fahr und Vielhaus mit Blick auf die großen Unsicherheiten dieser Zeit. Ohnehin seien die im Ratinger Haushalt geplanten Finanzmittel für Investitionen und Unterhaltung für Schulen, Kitas und Sportstätten stets mehrfach so hoch wie die pauschalen Landeszuweisungen. „Wir alle können die weitere Entwicklung von Inflation und Zinsen, die finanzpolitischen Auswirkungen der steuerlichen Entlastungspakete für Bürger und Unternehmen, die mittel- und langfristigen Folgen nachhaltig gestörter Lieferketten und nicht zuletzt der Energiekrise auf die kommunalen Haushalte nur erahnen. Allein der Aspekt der Generationengerechtigkeit gebietet gerade dieser Tage den besonders sorgsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, vor allem bei den laufenden Verpflichtungen und nicht rentierlichen Ausgaben“, so Fraktionsvize Oliver Thrun und Lars Bammann, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratinger CDU abschließend. Zum Hintergrund: Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bezieht. Die Prognose der Steuereinnahmen auf Basis der Mai-Steuerschätzung ist im aktuellen Umfeld durch Unsicherheiten geprägt. Die nächste Steuerschätzung, die im November 2022 erwartet wird, hat keine Auswirkung auf das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023, sondern erst auf die Gemeindefinanzierung 2024. Die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2023 werden nun den Kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 wird nach der Verbändeanhörung in den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht.

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© Christiane Lang/CDU

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