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Medienmitteilung02. Mai 2017

Vandalismus an Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt

Erneut wurden in der Nacht auf den 1. Mai auch Wahlplakate der CDU - in diesem Fall in Hösel - abgerissen bzw. beschädigt. "Egal wie man zur Plakatierung steht: sie dient in erster Linie dazu, auf die Landtagswahl aufmerksam zu machen und zur Ausübung des Wahlrechts aufzufordern. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Demokratie und demokratische Willensbildungsprozesse vielerorts massiv bedroht sind, halten wir es für unsere Pflicht, über anstehende Wahlen zu informieren", so Dr. Jan Heinisch, CDU-Landtagskandidat für Ratingen und Heiligenhaus. "Die Beschädigung, Zerstörung und Entfernung von Wahlplakaten sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, für die das Strafgesetzbuch im Höchstmaß mehrjährige Freiheitsstrafen vorsieht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Straftaten zur Anzeige zu bringen", teilt Patrick Anders, Vorsitzender des CDU-Stadtverband Ratingen, mit.

Vandalismus an Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt
Vandalismus an Wahlplakaten auf der Bahnhofsstrasse in Hösel

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