Bei dem Lärmschutzaktionsplan geht es zum Beispiel um die Minimierung des Straßenverkehrslärms durch Umsetzung verschiedenster Maßnahmen, die kurz- und langfristig realisiert werden sollen. Eine partielle Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/ h oder der Einbau von lärmmindernden Asphaltdecken sind weitere Möglichkeiten. „Mit dem Beschluss zu unserem Antrag und der nun folgenden Beteiligung der Ratinger Öffentlichkeit sind wir ein gutes Stück voran gekommen“, so Ewald Vielhaus abschließend.