Das Antragsverfahren für das millionenschwere städtische Hilfsprogramm ist online. Alle Informationen und Vordrucke können unter www.ratingen.de (in der Corona-Infobox auf der Startseite) heruntergeladen werden. Es ist angelegt als ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Drei Bereiche werden abgedeckt: Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen. Dafür müssen die Antragsteller allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Eine halbe Million Euro stellte der Rat darüber hinaus für von der Pandemie betroffene Ratinger Vereine zur Verfügung. Auch aus diesem Topf gibt es im Einzelfall maximal 6.000 Euro.