Denn das wäre die Konsequenz aus dem Beschluss des Wahlausschuss, der die Wahlbezirke für das gesamte Ratinger Stadtgebiet neu einteilen musste. Nötig wurde das nach dem Verfassungsgerichtsurteil NRW, das die Größe der Wahlbezirke nach den vom Gericht festgelegten Größenkriterien festlegt. Diese Rechtsprechung führte u.a. jetzt dazu, dass dem Wahlbezirk Homberg 7230 dabei Einwohnerbezirke aus dem Wahlbezirk  Ratingen Mitte 7050 zugeordnet werden mussten, da der Homberger Wahlbezirk zu klein gewesen wäre.  Folgende Straßen aus dem bisherigen Wahlkreis in Ratingen Mitte sind davon betroffen: Formerstraße, Gießerstraße, Mamorbruch, Neanderstraße, Voisweg.

Auch wenn alle Fraktionen betonten, dieser Regelung nur zähneknirschend gefolgt zu haben, beantragt die CDU-Fraktion jetzt, zumindest die Aufteilung der Bezirksausschüsse so zu ändern, dass für die betroffenen Anwohner aus Ratingen Mitte weiter der Bezirksausschuss in Mitte für ihre Anliegen zuständig bleibt. 

Grundsätzlich sind die Bezirksausschüsse in Ratingen freiwillige Ausschüsse des Rates. Die Aufteilung der Bezirksausschussgrenzen und Zuständigkeiten sind nicht in der Gemeindeordnung des Landes NW geregelt, sondern in der städtischen Hauptsatzung. „Deshalb kann die Zuständigkeit der einzelnen Bezirksausschüsse auch in diesem Fall so geregelt werden, dass trotz der veränderten Wahlbezirke die Anliegen der Anwohner aus Mitte auch im entsprechenden Bezirkssauschusses Ratingen Mitte diskutiert werden können“, so Ewald Vielhaus.

Marion Weber, die als CDU-Ratsfrau für den betroffenen Wahlbezirk zuständig ist, ergänzt: „Die Interessenswahrung der Anwohner in Ratingen Mitte ist mir sehr wichtig. Es kann nicht richtig sein, dass die Fragen und Anliegen der Bürger hier in einem ortsfremden Stadtteil behandelt werden.“